|
BGR 191 "BENUTZUNG VON FUSS- UND KNIESCHUTZ"
Die berufsgenossenschaftliche Regel „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ (BGR 191) wurde vom Fachausschuss „Persönliche Schutzausrüstungen“ der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit überarbeitet und aktualisiert. Aufgrund der technischen Entwicklungen der letzten Jahre sowie der Internationalisierung der Normen im Bereich Fußschutz hatte sich eine Notwendigkeit zur Neuauflage ergeben.
ORTHOPÄDISCHE ZURICHTUNG VON SICHERHEITSSCHUHEN
Grundlegend überarbeitet wurde auch die Vorgehensweise für die Zurichtung von orthopädischen Sicherheitsschuhen.
PCH bietet folgende Zurichtungen von neuen Sicherheitsschuhen an:
a) Schuherhöhungen von bis zu 30mm (gemessen am Absatz) bzw. 15mm im Ballenbereich b) Innen- und Außenranderhöhungen c) orthopädische Abrollhilfen d) Absatzerhöhungen
Bei Bedarf wählt der Kunde aus dem ausgewählten, zertifizierten Sortiment an Sicherheitsschuhen das gewünschte Modell aus und erteilt einen Auftrag für die Fertigung eines zuzurichtenden Sicherheitsschuhs. Dazu reicht er einen Beleg mit Angabe der benötigten Art der Zurichtung bei PCH ein.
Nach Fertigstellung erhält der Kunde von PCH den zugerichteten Sicherheitsschuh. Die Berechnung für die Maßnahme erfolgt durch PCH. Die Kosten müssen vom Arbeitnehmer selbst bzw. vom Arbeitgeber getragen werden, da die Krankenkassen die anfallenden Kosten nur für Privatschuhe und nicht für Sicherheitsschuhe übernehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Leistungsträger der beruflichen Rehabilitation die Kosten für orthopädischen Fußschutz. Informationen finden Sie dazu in der BGR 191 Anhang 2, Kapitel 5.
ORTHOPÄDISCHE EINLAGEN
Der Kunde erhält vom Vertrieb von PCH ein Infoblatt, welches die Bestellangaben und die Fertigungsanweisung für die Verarbeitung der benötigten orthopädischen Einlage beinhaltet. Der Kunde erteilt den Auftrag für die Einarbeitung in einem Sicherheitsschuh einem Orthopädieschuhmacher bei sich vor Ort. Der Kunde kann nur eine zertifizierte orthopädische Einlage einarbeiten lassen. Der Orthopädieschuhmacher bestellt die orthopädische Einlage direkt beim Zulieferer für das Orthopädiehandwerk (Adresse bei PCH erhältlich). Die Abrechnung erfolgt zwischen Kunde und Orthopädieschuhmacher.
BAUMUSTERPRÜFBESCHEINIGUNG
PCH bietet ein ausgewähltes Sortiment an Schuh-Prototypen für die Zurichtung von orthopädischen Sicherheitsschuhen an. Diese Schuhe sind einer Baumusterprüfung für alle oben genannten Zurichtungsvarianten unterzogen worden und verfügen über eine CE-Kennzeichnung.
Für die angebotenen orthopädischen Einlagen liegt ebenfalls eine Baumusterprüfbescheinigung vor. Diese ist nur im Zusammenhang mit den geprüften Sicherheitsschuhen gültig.
ARTIKELAUSWAHL UND PREISE
Weitere Information zu den angebotenen Artikeln sowie den Preisen für die erwähnten orthopädische Zurichtungen erhalten Sie unter Tel. 0331-7093293.
|